Zulassungen für Brandschutzbeschichtungen

Was gilt in Deutschland und der EU?

Brandschutzbeschichtungen für Stahlbauteile sind keine einfache „Brandschutzfarbe“. Sie sind geprüfte, reaktive Beschichtungssysteme, die im Brandfall eine sicherheitsrelevante Funktion erfüllen: Sie sollen die Erwärmung tragender Stahlbauteile verzögern und damit dazu beitragen, die geforderte Feuerwiderstandsdauer zu erreichen.

Deshalb reicht es nicht aus, irgendein Produkt mit Brandschutzeigenschaften einzusetzen. Entscheidend ist, ob das jeweilige System für den vorgesehenen Einsatz nachgewiesen, zugelassen beziehungsweise anwendbar ist. Gerade im Stahlbau müssen Planer, Bauherren, Stahlbauer und ausführende Beschichtungsbetriebe genau prüfen, welche Nachweise für das Bauprodukt und für die konkrete Anwendung erforderlich sind.

In Deutschland spielen dabei vor allem die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, die allgemeine Bauartgenehmigung und gegebenenfalls die Europäische Technische Bewertung, kurz ETA, eine zentrale Rolle. Das Deutsche Institut für Bautechnik beschreibt reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen als Systeme, die meist aus Grundierung, reaktiver Komponente und gegebenenfalls Deckanstrich bestehen; für solche Systeme erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen in Kombination mit allgemeinen Bauartgenehmigungen. Auch Europäische Technische Bewertungen können für reaktive Brandschutzbeschichtungen ausgestellt werden. 

Warum sind Zulassungen bei Brandschutzbeschichtungen so wichtig?

Brandschutzbeschichtungen übernehmen im Brandfall eine tragende Sicherheitsfunktion. Sie sollen verhindern, dass sich Stahlbauteile zu schnell auf kritische Temperaturen erwärmen. Wenn das System falsch gewählt, nicht zugelassen, nicht passend angewendet oder nicht fachgerecht verarbeitet wird, kann die geforderte Schutzwirkung im Brandfall gefährdet sein.

Zulassungen und Nachweise beantworten daher zentrale Fragen:

  • Für welche Stahlbauteile darf das System eingesetzt werden?
  • Für welche Feuerwiderstandsdauer ist es geprüft?
  • Für welche Profilarten, Profilfaktoren und Bauteilgeometrien ist es geeignet?
  • Welche Schichtdicken sind erforderlich?
  • Welche Grundierungen und Deckbeschichtungen sind systemkonform?
  • Für welche Anwendungsbereiche, zum Beispiel Innenbereich oder Außenbereich, ist es vorgesehen?
  • Welche Regeln gelten für Verarbeitung, Kontrolle und Dokumentation? 

Damit schaffen Zulassungen nicht nur Rechtssicherheit. Sie sind auch ein wichtiges Instrument der technischen Qualitätssicherung.

Welche Zulassungen gelten in Deutschland für Brandschutzbeschichtungen?

Für reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen gilt in Deutschland grundsätzlich: Es muss geprüft werden, ob für das jeweilige System eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, kurz abZ, und/oder eine allgemeine Bauartgenehmigung, kurz aBG, erforderlich beziehungsweise vorhanden ist.

Das DIBt veröffentlicht Verzeichnisse der aktuell gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und allgemeinen Bauartgenehmigungen. Diese Verzeichnisse sind maßgeblich, um zu prüfen, ob ein bestimmtes System aktuell über einen gültigen bauaufsichtlichen Nachweis verfügt. 

Für reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen formuliert das DIBt besonders klar: Es erteilt für diese Systeme allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen in Kombination mit allgemeinen Bauartgenehmigungen für die Anwendung. 

Vereinfacht gesagt:

Die abZ bezieht sich auf das Bauprodukt beziehungsweise das Beschichtungssystem.
Sie beschreibt, welche Eigenschaften das Produkt hat und unter welchen Voraussetzungen es eingesetzt werden darf.

Die aBG bezieht sich auf die Bauart beziehungsweise die konkrete Anwendung.
Sie regelt, wie das System im Bauwerk angewendet werden darf, damit die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Für die Praxis ist diese Unterscheidung entscheidend: Ein Produktnachweis allein beantwortet noch nicht automatisch alle Fragen zur zulässigen Anwendung im konkreten Bauvorhaben.

Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, kurz abZ, ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. Sie wird relevant, wenn ein Bauprodukt nicht vollständig durch allgemein anerkannte technische Regeln oder harmonisierte Normen abgedeckt ist und seine Verwendbarkeit bauaufsichtlich nachgewiesen werden muss.

Bei Brandschutzbeschichtungen beschreibt die Zulassung unter anderem, für welches System der Nachweis gilt. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Grundierung,  
  • reaktive Brandschutzschicht,
  • Deckbeschichtung,  
  • zulässige Stahlprofile,
  • Feuerwiderstandsdauer,  
  • Mindest- und Maximalschichtdicken,
  • Verarbeitungsbedingungen,  
  • Anforderungen an Kontrolle und Dokumentation. 

Wichtig ist: Eine Zulassung gilt immer für ein konkretes System. Einzelne Komponenten dürfen nicht beliebig ausgetauscht werden, wenn dadurch die Systemkonformität verloren geht.

Was ist eine allgemeine Bauartgenehmigung?

Die allgemeine Bauartgenehmigung, kurz aBG, betrifft nicht nur das Produkt selbst, sondern die Anwendung als Bauart. Bei einer Brandschutzbeschichtung geht es also darum, wie das geprüfte System auf einem Stahlbauteil verwendet wird, um eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer zu erreichen.

Die aBG ist deshalb besonders wichtig für:

  • Planer,  
  • Tragwerksplaner,  
  • Brandschutzplaner,  
  • Stahlbauer,  
  • ausführende Beschichter,
  • Bauleitung,  
  • Prüfsachverständige.  

Sie regelt, unter welchen Bedingungen die Brandschutzbeschichtung im konkreten Bauwerk angewendet werden darf. Dazu zählen etwa die zulässigen Bauteilarten, die Bemessung der erforderlichen Schichtdicke, die Ausführung, die Prüfung und die Dokumentation.

In der Praxis ist die aBG der zentrale Nachweis dafür, dass das Brandschutzsystem nicht nur als Produkt existiert, sondern auch als Bauart im deutschen Bauordnungsrecht angewendet werden darf.

Was ist eine ETA?

Die Europäische Technische Bewertung, kurz ETA, ist ein europäischer Leistungsnachweis für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind. Sie kann als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dienen und ermöglicht damit den europäischen Marktzugang für nicht harmonisierte Bauprodukte. Das DIBt beschreibt die ETA als freiwilligen Weg zur CE-Kennzeichnung für nicht standardisierte Bauprodukte. 

Für Brandschutzbeschichtungen bedeutet das: Ein System kann über eine ETA verfügen und damit europäisch bewertet sein. Das ist ein wichtiger Nachweis zur Produktleistung.

Aber: Die ETA beantwortet nicht automatisch jede nationale Anwendungsfrage. Gerade im deutschen Bauordnungsrecht muss zusätzlich geprüft werden, ob die Anwendung im konkreten Bauvorhaben durch die technischen Baubestimmungen, eine allgemeine Bauartgenehmigung oder andere erforderliche Nachweise abgedeckt ist.

Oder vereinfacht formuliert:

ETA und CE-Kennzeichnung zeigen, welche Leistung ein Produkt europäisch erklärt. Die Anwendung im deutschen Bauwerk muss trotzdem nach den deutschen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zulässig sein.

Reicht eine europäische Zulassung für Deutschland aus?

Eine häufige Frage lautet: Wenn ein Produkt eine europäische Bewertung oder CE-Kennzeichnung hat, darf es dann automatisch in Deutschland für jede Brandschutzanwendung eingesetzt werden?

Die Antwort ist: nicht automatisch.

Eine ETA ist ein wichtiger europäischer Leistungsnachweis. Für die Verwendung in Deutschland muss aber zusätzlich geprüft werden, ob die konkrete Anwendung den deutschen bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. Die Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in Deutschland über die Landesbauordnungen geregelt; technische Anforderungen werden bei Bedarf durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Das DIBt veröffentlicht dazu im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, kurz MVV TB, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient. 

Für reaktive Brandschutzbeschichtungen ist deshalb entscheidend:

  • Liegt eine ETA vor?
  • Liegt eine abZ/aBG des DIBt vor?
  • Ist das System für die konkrete Anwendung vorgesehen?
  • Sind die Anforderungen aus der jeweiligen Landesbauordnung und den eingeführten Technischen Baubestimmungen erfüllt?
  • Stimmen Feuerwiderstandsdauer, Stahlprofil, Schichtdicke und Einsatzbereich mit dem Nachweis überein? 

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich die Anwendbarkeit zuverlässig bewerten.

Deutschland oder EU: Was gilt im Projekt?

Für Bauprojekte in Deutschland ist nicht allein entscheidend, ob ein Produkt irgendwo in Europa bewertet wurde. Entscheidend ist, ob das System im konkreten deutschen Bauvorhaben bauordnungsrechtlich verwendbar beziehungsweise anwendbar ist.

Die praktische Prüfpriorität lautet daher:

1. Welche Brandschutzanforderung gilt für das Bauteil?

Zunächst muss klar sein, welche Feuerwiderstandsdauer gefordert ist — zum Beispiel R30, R60 oder R90. Diese Anforderung ergibt sich aus Brandschutzkonzept, Gebäudeklasse, Nutzung, Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften und projektspezifischen Vorgaben.

2. Ist das Beschichtungssystem für diese Anforderung nachgewiesen?

Das ausgewählte System muss für die geforderte Feuerwiderstandsdauer, das jeweilige Stahlprofil und die Einbausituation geeignet sein.

3. Liegt ein gültiger Nachweis vor?

In Deutschland sind vor allem abZ und aBG relevant. Eine ETA kann zusätzlich oder alternativ eine wichtige Rolle spielen, muss aber im Kontext der deutschen Anwendungsregeln bewertet werden.

4. Sind Grundierung, Brandschutzschicht und Decklack systemkonform?

Brandschutzbeschichtungen sind Systemlösungen. Wird eine nicht freigegebene Grundierung oder ein nicht passender Decklack verwendet, kann die geprüfte Systemwirkung infrage stehen.

5. Wird die erforderliche Schichtdicke eingehalten?

Die Schichtdicke ist ein zentraler Bestandteil des Nachweises. Sie richtet sich unter anderem nach Profilfaktor, Bauteiltyp, Feuerwiderstandsdauer und System.

6. Wird die Ausführung dokumentiert?

Brandschutzbeschichtungen müssen kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu gehören etwa Schichtdickenmessungen, Materialnachweise, Chargenangaben, klimatische Bedingungen und Abnahmeprotokolle.

Typische Fehler bei Zulassungen und Nachweisen

Gerade bei Brandschutzbeschichtungen entstehen Probleme häufig nicht durch das Material selbst, sondern durch falsche Annahmen in Planung, Ausschreibung oder Ausführung.

Typische Fehler sind:

  • Es wird nur nach einer „Brandschutzfarbe“ gefragt, ohne das zugelassene System zu definieren.
  • Eine ETA wird als automatische Freigabe für jede Anwendung in Deutschland verstanden.
  • Die allgemeine Bauartgenehmigung wird nicht geprüft.
  • Grundierung, Brandschutzschicht und Decklack werden nicht als zusammengehöriges System betrachtet.
  • Die erforderliche Schichtdicke wird zu spät berechnet.
  • Das Stahlprofil oder der Profilfaktor wird nicht korrekt berücksichtigt.
  • Innen- und Außenanwendung werden nicht sauber unterschieden.
  • Die Dokumentationsanforderungen werden unterschätzt.
  • Die Ausschreibung enthält keine klaren Vorgaben zu Nachweisen, Ausführung und Prüfung. 

Solche Fehler können zu Nachträgen, Verzögerungen, Abnahmeproblemen oder im schlimmsten Fall zu brandschutztechnisch unzureichenden Ausführungen führen.

Welche Rolle spielt die ausführende Beschichtungsfirma?

Die Auswahl eines zugelassenen Systems ist nur der erste Schritt. Ebenso wichtig ist die fachgerechte Ausführung. Denn die beste Zulassung hilft wenig, wenn das System nicht entsprechend der Vorgaben verarbeitet wird.

Ein erfahrener Beschichtungspartner prüft deshalb vor der Ausführung:

  • Welche Anforderung gilt?
  • Welche Nachweise liegen vor?
  • Passt das System zur Anwendung?
  • Ist der Untergrund korrekt vorbereitet?
  • Sind Grundierung und Deckbeschichtung kompatibel?
  • Welche Trockenschichtdicke ist erforderlich?
  • Welche klimatischen Bedingungen sind bei der Verarbeitung einzuhalten?
  • Wie werden Messung und Dokumentation umgesetzt? 

Gerade bei komplexen Stahlbauprojekten ist diese technische Vorprüfung entscheidend. Sie reduziert Risiken in Ausführung, Abnahme und späterem Betrieb.

Was sollten Planer und Auftraggeber in der Ausschreibung beachten?

Eine gute Ausschreibung benennt nicht nur das Ziel, sondern auch die erforderlichen Nachweise und Systemanforderungen. Bei Brandschutzbeschichtungen sollten mindestens folgende Punkte geklärt werden:

  • geforderte Feuerwiderstandsdauer,
  • Bauteilart und Stahlprofil,
  • Innen- oder Außenanwendung,
  • Korrosivitätskategorie beziehungsweise Umgebungsbedingungen,
  • erforderliche Nachweise, zum Beispiel abZ, aBG oder ETA,
  • zugelassenes System aus Grundierung, Brandschutzschicht und Decklack,
  • Anforderungen an Oberflächenvorbereitung,
  • Anforderungen an Schichtdickenmessung,
  • Dokumentations- und Abnahmeumfang,
  • Zuständigkeiten zwischen Stahlbauer, Beschichter, Planer und Bauleitung. 

Je früher diese Punkte festgelegt werden, desto sicherer lassen sich technische Risiken, Mehrkosten und Terminprobleme vermeiden.

Fazit: Welche Zulassung gilt für Brandschutzbeschichtungen in Deutschland?

Für Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen gilt in Deutschland: Entscheidend ist nicht nur, ob ein Produkt europäisch bewertet oder CE-gekennzeichnet ist. Entscheidend ist, ob das konkrete Beschichtungssystem für die geplante Anwendung bauaufsichtlich nachgewiesen und zulässig ist.

In der Praxis sind dafür insbesondere die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt relevant. Zusätzlich kann eine Europäische Technische Bewertung eine wichtige Rolle spielen, insbesondere als europäischer Produktleistungsnachweis und Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Für reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen weist das DIBt ausdrücklich darauf hin, dass abZ und aBG für die Anwendung erteilt werden können und dass auch ETAs möglich sind. 

Für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen bedeutet das: Brandschutzbeschichtung muss immer objektbezogen geprüft werden. Nur wenn System, Nachweis, Anwendung, Schichtdicke und Ausführung zusammenpassen, entsteht ein brandschutztechnisch sicherer und abnahmefähiger Aufbau.

FAQ: Zulassungen für Brandschutzbeschichtungen

Welche Zulassung braucht eine Brandschutzbeschichtung in Deutschland?

Für reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen sind in Deutschland in der Regel bauaufsichtliche Nachweise erforderlich. Besonders relevant sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt. Je nach System kann auch eine Europäische Technische Bewertung eine Rolle spielen.

Reicht eine ETA für Brandschutzbeschichtungen in Deutschland aus?

Eine ETA ist ein wichtiger europäischer Produktleistungsnachweis und kann Grundlage für die CE-Kennzeichnung sein. Für die Anwendung in Deutschland muss jedoch zusätzlich geprüft werden, ob die konkrete Bauart nach deutschem Bauordnungsrecht zulässig ist. Eine ETA ersetzt daher nicht automatisch die Prüfung der deutschen Anwendungsanforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen abZ und aBG?

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bezieht sich auf das Bauprodukt beziehungsweise das Beschichtungssystem. Die allgemeine Bauartgenehmigung regelt die Anwendung als Bauart im Bauwerk. Bei Brandschutzbeschichtungen ist gerade diese Anwendung entscheidend, weil die Schutzwirkung vom konkreten Aufbau und der Ausführung abhängt.

Wer erteilt Zulassungen für Brandschutzbeschichtungen?

In Deutschland ist das Deutsche Institut für Bautechnik, kurz DIBt, die zentrale Stelle für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen und Europäische Technische Bewertungen. Das DIBt veröffentlicht außerdem Verzeichnisse der aktuell gültigen abZ, aBG und ETA. 

Was muss bei der Auswahl eines Systems geprüft werden?

Geprüft werden müssen unter anderem Feuerwiderstandsdauer, Stahlprofil, Profilfaktor, Schichtdicke, Grundierung, Deckbeschichtung, Einsatzbereich, Zulassung beziehungsweise Genehmigung sowie die Anforderungen an Verarbeitung und Dokumentation.

Warum darf man Komponenten nicht beliebig austauschen?

Brandschutzbeschichtungen sind geprüfte Systemaufbauten. Grundierung, reaktive Brandschutzschicht und Deckbeschichtung müssen aufeinander abgestimmt und im jeweiligen Nachweis erfasst sein. Ein Austausch einzelner Komponenten kann die Systemkonformität und damit die Nachweisbarkeit gefährden.

Wo kann man prüfen, ob eine Zulassung gültig ist?

Aktuell gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen und ETAs können über die Verzeichnisse des DIBt recherchiert werden. 

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