Zulassungen für Brandschutzbeschichtungen
Was gilt in Deutschland und der EU?
Brandschutzbeschichtungen für Stahlbauteile sind keine einfache „Brandschutzfarbe“. Sie sind geprüfte, reaktive Beschichtungssysteme, die im Brandfall eine sicherheitsrelevante Funktion erfüllen: Sie sollen die Erwärmung tragender Stahlbauteile verzögern und damit dazu beitragen, die geforderte Feuerwiderstandsdauer zu erreichen.
Deshalb reicht es nicht aus, irgendein Produkt mit Brandschutzeigenschaften einzusetzen. Entscheidend ist, ob das jeweilige System für den vorgesehenen Einsatz nachgewiesen, zugelassen beziehungsweise anwendbar ist. Gerade im Stahlbau müssen Planer, Bauherren, Stahlbauer und ausführende Beschichtungsbetriebe genau prüfen, welche Nachweise für das Bauprodukt und für die konkrete Anwendung erforderlich sind.
In Deutschland spielen dabei vor allem die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, die allgemeine Bauartgenehmigung und gegebenenfalls die Europäische Technische Bewertung, kurz ETA, eine zentrale Rolle. Das Deutsche Institut für Bautechnik beschreibt reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen als Systeme, die meist aus Grundierung, reaktiver Komponente und gegebenenfalls Deckanstrich bestehen; für solche Systeme erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen in Kombination mit allgemeinen Bauartgenehmigungen. Auch Europäische Technische Bewertungen können für reaktive Brandschutzbeschichtungen ausgestellt werden.